Zuweisung von Urheberrechten

Bei freier Software, mit Codebeiträge von vielen Beteiligten, gibt es drei Möglichkeiten mit der Zuweisung von Urheberrechten umzugehen. Die erste ist das Thema ganz und gar zu ignorieren (Kann ich nicht empfehlen). Die zweite ist eine contributor license agreement (de. Lizenzvereinbarung für Beitragende) (CLA) von jedem Beteiligten an dem Projekt einzufordern, die dem Projekt explizit das Recht erteilt, den Code von dieser Person nutzen zu dürfen. Das reicht für die meisten Projekte aus und das schöne daran, ist dass mache Gerichtsbezirke erlauben, dass eine CLA per E-Mail eingereicht wird. Die dritte Möglichkeit ist, die eigentlichen urheberrechtlichen Zuweisungen von den Beitragenden zu bekommen, sodass das Projekt (also irgend eine rechtliche Person, üblicherweise ein gemeinnützige Organisation) der Inhaber aller Urheberrechte ist. Rechtlich gesehen, ist das die am ehesten wasserdichte Lösung, aber auch die am Aufwändigsten für die Beteiligten, weshalb nur wenige Projekte darauf bestehen.[63]

Beachten Sie, dass selbst bei einem zentralen Inhaber des Urheberrechts, der Code immernoch frei ist, denn Open-Source-Lizenzen geben dem Urheber nicht das Recht im nachhinein alle Kopien proprietär zu machen. Selbst wenn das Projekt als rechtliche Person, eine kehrtwende machen würde, und anfangen würde jeglichen Code unter einer restriktive Lizenz zu veröffentliche, würde das kein Problem für die öffentliche Gemeinte bereiten. Die anderen Entwickler würden einfach einen Fork anfangen, ausgehend von der letzten freien Version des Quellcodes, und von da an weitermache, als wäre nichts geschehen. Da sie wissen, dass ihnen diese Möglichkeit offensteht, sind die meisten Freiwilligen kooperative wenn man sie darum bittet eine CLA oder die Übertragung des Urheberrechts zu unterschreiben.

Keine Zuweisung von Urheberrecht

Die meisten Projekte bitten Freiwillige nicht um eine CLA oder der Übertragung des Urheberrechts. Stattdessen, nehmen sie Code an, solange es klar scheint, dass der Beitragende vorsah es in das Projekt zu integrieren.

Üblicherweise ist das auch in Ordnung. Ab und zu, kann sich jemand dazu entschließen auf Urheberrechtsverletzung zu klagen, mit der Behauptung, dass sie die eigentlichen Inhaber von dem in Frage stehenden Code sind und sie sich nie damit einverstanden erklärt haben, dass es mit dem Projekt unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht wird. Die SCO-Gruppe hat sowas beispielsweise mit dem Linux-Projekt gemacht, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/SCO_gegen_Linux für mehr zu diesem Thema. Wenn das passiert, wird das Projekt keine Dokumentation haben, die zeigt, dass der Urheber formal das Recht erteilt hat den Code zu benutzen, was eine rechtliche Verteidigung schwieriger gestalten könnte.

Lizenzvereinbarung der Beitragenden (CLA)

CLAs bieten wahrscheinlich den besten Kompromiss zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit. Eine CLA ist üblicherweise ein elektronisches Formular, dass vom Entwickler ausgefüllt wird und an das Projekt gesandt wird. In viele Gerichtsbezirken, reicht es sie per E-Mail einzureichen. Eine sicher digitale Signatur unter Umständen erforderlich sein; fragen Sie einen Anwalt welche Methode für Ihr Projekt angemessen ist.

Die meisten Projekte benutzen meistens zwei verschiedene CLAs, eines für Einzelpersonen und eines für Organisationen. In beiden, steht im wesentlichen jedoch das gleiche: der Beitragende gibt dem Projekt "...unbefristete, weltweite, uneingeschränkte, unentgeltliche, gebührenfreie, unkündbare Urheberrecht um die Beiträge und davon abgeleitete Werke zu kopieren, verbreiten und unter neuer Lizenz herauszugeben." Sie sollten natürlich wieder einen Anwalt darum bitten, jede CLA zu überprüfen, wenn Sie es jedoch schaffen all diese Begriffe hineinzubekommen, sollte es kein Problem sein.

Wenn sie von den Beitragenden CLAs anfordern, sollten Sie betonen, dass Sie nicht um eine tatsächliche Übertragung des Urheberrechts bitten. Viele CLAs fangen sogar damit an, die Leser daran zu erinnern:

Es handelt sich hier ausschließlich um eine Lizenzvereinbarung; es überträgt kein rechtlichen Zuspruch des Urheberrechts und ändert nichts an Ihrem Recht Ihre Beiträge für irgend welche anderen Zwecke zu verwenden.

Hier einige Beispiele:

Übertragung vom Urheberrecht

Die Übertragung vom Urheberrecht bedeutet, dass die Beitragende dem Projekt den Besitz der Urheberrechte auf ihre Beiträge zuspricht. Im Idealfall wird das in Papierform gemacht und entweder per Fax oder per Schneckenpost an dem Projekt geschickt.

Manche Projekte bestehen auf die vollständige Übertragung des Urheberrechts, da es nützlich sein kann wenn jeglicher Code einer rechtlichen Person gehört, um die Konditionen der Open-Source-Lizenz vor Gericht durchzusetzen. Wenn keine einzelne Person das Recht hat das zu machen, müssen vielleicht alle Beteiligte kooperieren, von denen vielleicht manche keine Zeit haben oder schlicht nicht erreichbar sind, wenn das Thema aufkommt.

Verschiedene Organisationen sind unterschiedlich streng, wenn es darum geht, diese Rechte von den Beitragenden einzufordern. Manche verlangen einfach eine informelle Stellungnahme von dem Freiwilligen auf einem öffentlichen E-Mail-Verteiler – so etwas wie "Hiermit übertrage ich das Urheberrecht auf diesem Quellcode auf das Projekt, sodass es unter der selben Lizenz veröffentlicht wird, wie der übrige Quellcode." Zumindest, hat ein Anwalt mit dem ich gesprochen habe, mir gesagt, das wäre ausreichend, vermutlich weil es sich um einen Kontext handelt, indem die Übertragung vom Urheberrecht üblich ist und sowieso erwartet wird, und weil es sich auf Seiten des Projekts um ein Akt im guten Glauben handelt, um die wahren Absichten des Freiwilligen zu ermitteln. Die Free Software Foundation andererseits, ist ein Beispiel für das andere Extrem: Sie verlangen von Freiwilligen ein Dokument Physikalisch zu unterschreiben und zu versenden, indem das Urheberrecht formal übertragen wird, manchmal schon für einen einzigen Beitrag, manchmal für aktuelle und zukünftige Beiträge. Wenn der Entwickler ein Angestellter ist, verlangt die FSF, dass der Betrieb es ebenfalls unterschreibt.

Die Paranoia der FSF ist verständlich. Wenn jemand die Bedingungen der GPL verletzt, indem sie eine Teil ihrer Software in eine Proprietäre Anwendung verwenden, wird die FSF dagegen vor Gericht ankämpfen müssen, und in dem Fall, wollen sie, dass ihre Uhrheberrechte, so wasserdicht wie möglich sind. Da die FSF der Inhaber vom Uhrheberrecht für viele beliebte Anwendungen ist, sehen sie das als eine ernstzunehmende Möglichkeit an. Ob ihre Organisation im gleichen Maße peinlich genau arbeiten muss, müssen Sie mit Beratung durch Anwälte entscheiden. Im Allgemeinen, sollten Sie CLAs bevorzugen, wenn es keinen bestimmte Grund das Urheberrecht vollständig zu Übertragen; dass macht die Angelegenheit einfacher für alle beteiligten.



[63] Die Übertragung von bestimmten Rechten ist, im Gegensatz zum amerikanischen copyright, nach deutschem Urheberrecht nicht möglich. Aus diesem Grund sollte bei Open-Source-Lizenzen genau geprüft werden, wie diese nach deutschem Recht einzuordnen sind.